Noch arbeiten die GRÜNEN daran, dass in Zukunft auch Details zu Beschlüssen aus dem Gemeinderat veröffentlicht werden dürfen. Was wir selbst aber gelernt haben, das können wir hier schreiben. Heute geht es um Kommunalfinanzen.
Zusammenfassung: Die Höhe der Einnahmen aus der Einkommenssteuer berechnet sich anhand der Bevölkerung Karlsfelds von 2013. Die Investitionen in Schulen, Kitas und Mobilität sind aber meist sofort fällig. Außerdem werden Zulagen zeitlich stark verzögert ausgezahlt, was die Situation zusätzlich verschärft,
Im Detail: Ein wesentliches Mittel zur Finanzierung der Gemeinde ist eine Beteiligung an der Einkommenssteuer, also ein Teil dessen, was jedem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen wird. Geregelt ist das im Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes und im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen,
Dabei bekommen die Gemeinden 15% der Einkommenssteuer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 70.000 € (gemeinsame Veranlagung) der Einwohner ihrer Gemeinde.
Das bedeutet also, dass von einem Bruttoeinkommen von 35.000 € und einem Steuersatz von 33% im Jahr die Kommune 1732,50 € je Steuerzahler bekommt. So einfach ist es aber wegen Kindern, verschiedenen Steuersätzen in Deutschland uvm. leider nicht. Deshalb wurde eine Schlüsselzahl gesetzlich verankert, die statistisch festgelegt wird. Sie wird anhand der in der Gemeinde tatsächlich gezahlten Einkommensteuer und weiteren Einflussgrößen vom Bund festgelegt.
Die Messzahl für Karlsfeld beträgt 0,0019136. Spannend ist nun, dass diese Maßzahl für 2018, 2019 und 2020 anhand der Einkommensteuerleistung von 2013 berechnet wird. Da Karlsfeld seitdem ein erhebliches Wachstum verzeichnet hat und zum Beispiel mit dem Neubaugebiet westlich der Bahn und im Zuge der generellen Nachverdichtung sehr viele Besserverdiener hinzugezogen sind, repräsentiert die Maßzahl nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Gleichzeitig müssen die Kosten dieses Wachstums aber bereits heute von der Gemeinde gestemmt werden (Kindergärten, Schulen, Verkehr).
Die Tatsache, dass gleichzeitig Förderungen von EU, Bund und Land mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ausgezahlt werden, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Liquidität durch anfallende Zinsen.
In Kombination mit der kameralistischen Buchhaltung entsteht eine erhebliche, teilweise eher buchhalterische, Schieflage der Gemeinde.
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