Antrag: Gesetzliche Rahmenbedingungen für die zeitweise Öffnung des Schulcampus

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragen gemeinsam die erneute Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulcampus in der Krenmoosstraße, und zwar unter Einbezug der vollständigen Formulierungen im Bebauungsplan 111 (Begründung, Satzung).

Wir bitten zu prüfen, ob eine zeitweise Öffnung der Spielflächen für Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr mit entsprechender Beschilderung rein rechtlich möglich wäre.

Begründung:

In der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss am 21.03.2023 waren sich alle Fraktionen
einig, dass es zu wenig attraktive, zentral gelegene Spielflächen in Karlsfeld gibt. Ebenso wurde klargestellt, dass die Probleme hinsichtlich Verschmutzung und Vandalismus nicht durch die Kinder bzw. Familien am Nachmittag, sondern anscheinend durch Jugendliche und Erwachsene nach Einbruch der Dunkelheit entstehen.
Unserer Meinung nach ermöglicht der Bebauungsplan sehr wohl eine Öffnung für Kinder im Sinne des § 7 SGB VIII: (1). Im Sinne dieses Buches ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, (…) Im Bebauungsplan steht lediglich, dass eine außerschulische Nutzung der geplanten Außenspielfelder der Grundschule durch Jugendliche oder Freizeitsportler nicht zulässig sei. Die Nutzungsbeschränkung der Spielflächen sei durch eine Beschilderung kenntlich zu machen. (Satzung zum Bebauungsplan Nr. 111)

Diese korrekte Beschilderung wurde bisher versäumt.

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